Es kommt eine EDV-gestützte Fallstatistik zum Einsatz. Das Pflichtenheft regelt dabei in Form einer Leistungsbeschreibung die Inhalte des EDV-Programms.
a) Patientenbezogene Stammdatenerfassung
Bei der Stammdatenerfassung werden alle Personendaten berücksichtigt, die zur kassenärztlichen Abrechnung erforderlich sind und in ihrer Summe eine eindeutige Identifikation jedes Patienten ermöglichen. Das System ist so angelegt, dass es bereits erfasste Patienten überprüft und darüber hinaus automatisch die vorausgegangenen, früher ermittelten Befunde erfasst. Die automatische Rückmeldung wird so eingestellt, dass alle vorausgehenden Befunde oberhalb einer festzulegenden Schwelle zwangsläufig als ausgedrucktes Protokoll oder Bildschirmanzeige gemeldet werden und den weiteren Untersuchungsvorgang des erneuten Untersuchungsfalls begleiten.
b) Prozess
Vom qualifizierten Screener wird der ermittelte Befund erfasst. Der Screener selbst wird zusammen mit dem Befund erfasst ebenso wird der zuweisende Arzt erfasst. Bei Auffälligkeit eines Befundes wird das Präparat anschließend vom verantwortlichen Zytologen vollständig untersucht und die endgültige Diagnose gestellt.. Das System berücksichtigt für die Auswertung, dass pathologische Befunde pro Kalenderjahr nur einmal statistisch berücksichtigt werden. Die Historie des Einzelfalles bleibt erhalten und nachvollziehbar. Der Befund selbst wird nach dem Münchner-Schema II erfasst. Darüber hinaus werden In entsprechend verschlüsselter Form Nebenbefunde erfasst, die ebenfalls der Auswertung zugänglich sind. Ergänzende Untersuchungen (z.B. HPV-Typisierungen und andere) werden ebenfalls erfasst und können bei der statistischen Auswertung berücksichtigt werden. Es muss angegeben werden, ob der Ausstrich repräsentativ ist (fehlende endozervikale Zellen oder andere Mängel)
c) Statistik / Ergebnis
Die Statistik zeigt die Gesamtzahl der Präparate und die zahlenmäßige prozentuale Verteilung in den verschiedenen Befundgruppen. Die Statistik sollte nach folgenden Kriterien selektierbar sein:
1) Zeitraum
2) Einweisender Arzt
3) Untersucher
Darüber hinaus muss eine vergleichende Darstellung des Gesamtlabors neben der Darstellung für den einweisenden Arzt verfügbar sein.
Dem einweisenden Arzt wird quartalsweise eine solche Statistik zugesandt. Sie zeigt diesem die eigene Fallzahl und die prozentuale Verteilung der Ergebnisse. Als Orientierung gibt sie in der Vergleichsskala die Ergebnisse des Gesamtlabors an, so dass der Arzt relevante Abweichungen erkennen kann.
Die Statistik hat ebenfalls eine Rubrik für Rückmeldungen, aus denen der Arzt entnehmen kann, ob sich die zytologischen Befunde in irgendeiner Form bestätigt haben. Da dies in der Regel im Quartalszeitraum nicht erfolgt, erhält der Arzt parallel zu der Quartalsstatistik des taufenden Jahres eine Quartalsstatistik des vorausgegangenen Vergleichsquartals des Vorjahres. Hier ist es ihm möglichen der Liste zu erkennen, ob pathologische Befunde, die er als Liste erhält, ungeprüft geblieben sind. Er hat ferner die Möglichkeit, diesen Fällen speziell und eine entsprechende Verlaufskontrolle zu veranlassen.
Innerhalb des zytologischen Labors kann über die Selektion „Untersucher“ einer untersucherbezogene Information gewonnen werden. Die Möglichkeit den Zeitrahmen individuell abzufragen, gestattet es, einzelne Untersucher bzgl. der Auffinderaten in seinem Pool zu überprüfen.
Mit dem System gekoppelt ist die Befundmitteilung für den Arzt und ebenfalls die entsprechende Korrespondenz zwischen dem einsendenden Arzt und seinem patienten. Die texte, die für die Benachrichtigung verwendet werden, sind PAP-gruppenspezifisch formuliert unter Berücksichtigung der entsprechenden forensischen Verbindlichkeiten und können dem einsendenden Arzt zur Verfügung gestellt werden